Teilnahmebedingungen

für MST Veranstaltungen

Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen die ein eigenes zugelassenes und versichertes Kfz besitzen und im Besitz eines gültigen Führerscheines sind.

Haftungsausschluss:
Die Teilnehmer/innen an allen Veranstaltungen vom MST beteiligen sich auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen. Jede/r Teilnehmer/in verzichtet durch die schriftliche Anmeldung ausdrücklich für alle im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehenden Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte oder Helfer, gegen Fahrer, Beifahrer, Helfer, Eigentümer und Halter anderer Fahrzeuge, die an den Veranstaltungen teilnehmen, gegen die Betreiber von Übungsgeländen oder von Rennstrecken sowie deren Vorstände Mitglieder Mitarbeiter oder deren Beauftragte, gegen Behörden, Renndienste, Instruktoren, Sponsoren oder irgendwelche anderen Personen, die mit den Veranstaltungen in Verbindung stehen, soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Diese Vereinbarung wird mit der schriftlichen Anmeldung beim Veranstalter, allen Beteiligten gegenüber wirksam. Wenn Fahrer und Kfz-Halter eines Teilnehmerfahrzeuges nicht identisch sind, ist dem Veranstalter eine schriftliche Halterverzichtserklärung vorzulegen, in der der Halter ausdrücklich diese Teilnahmebedingungen anerkennt. Eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern benötigen Teilnehmer/innen unter 18 Jahren.

Anmeldung:
Die Anmeldung zu allen MST Veranstaltungen muss persönlich erfolgen, sie ist nicht übertragbar. Die Anmeldung erfolgt durch Abgabe der Anmeldung an den Veranstalter bei gleichzeitiger Entrichtung der Teilnehmergebühr.

Zahlungsweise:
Innerhalb von 7 Tagen mit Angabe des Veranstaltungstages, per beigelegtem Verrechnungsscheck oder auf das angegebne Konto in der Anmeldung.

Rücktritt, Rückerstattung, Stornogebühren:
Bei einem Rücktritt werden jeweils EUR 20,- als Stornogebühr einbehalten. Bei nicht erscheinen verfällt die Gebühr (Reuegeld).

Technische und Sicherheitsbestimmungen:
Bei allen MST Veranstaltungen sind nur Motorräder mit Straßenzulassung zugelassen. Keine roten Nummern. Maximales Fahrgeräusch 94dB(A). Reifenmindestprofil 2mm. Bei allen Veranstaltungen ist das Tragen von vollständiger Sicherheitskleidung Pflicht. Der fahrsichere Zustand der Teilnehmerfahrzeuge und die Bekleidung der Teilnehmer wird üblicher Weise vor Veranstaltungsbeginn überprüft. Bei Beanstandung kann die Teilnahme verweigert werden, eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.

Allgemeines:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen abzusagen oder zu verlegen. Im Fall einer Absage erhalten die Teilnehmer ihre Teilnehmergebühr zurück. Weitergehende Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Im Fall einer Absage oder eines Abbruchs einer Veranstaltung aus Gründen die der Veranstalter nicht vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, widrige Wetterumstände, o. ä.) verfällt die Teilnehmergebühr. Bei allen Veranstaltungen ist den Anweisungen des Veranstalters und dessen Beauftragten Folge zu leisten.

Fahrtraining: Nicht alles ist eine „Fahrveranstaltung“
Wer sein Können auf einer Rennstrecke nicht mit anderen Fahrern misst, fährt unter dem Schutz seiner Versicherung.
Ein Fahrtraining auf einer Grand Prix-Strecke, bei dem die Teilnehmer nicht gegeneinander antreten oder gegen die Zeitmessung fahren, ist keine „Fahrveranstaltung“. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrzeugkaskoversicherung angeführte „Rennklausel“ greift nicht ein. Die Kaskoversicherung muss deshalb für ein beim Fahrtraining verunfalltes Fahrzeug Schadenersatz leisten. Ausschlaggebend ist, dass die einzelnen Fahrtrainingsteilnehmer nicht gegeneinander fahren und dass die Rundenzeiten nicht gemessen werden.
Allein die Trainingsvorgabe, „am persönlichen Limit auf der Ideallinie“ zu fahren, reicht nicht aus, um die Übungsfahrt als Rennen einzustufen.
(jlp, 03.05.07), Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen: 9 U 76/06